CBM GmbH
Hauptsitz: Niederbexbacher Str. 67, 66450 Bexbach
Niederlassung: Horngasse 3, 52064 Aachen
1 Einführung
Die Gesellschaft für Consulting, Business und Management mbH, Bexbach
(Saar), (nachfolgend „CBM GmbH“) erbringt im Auftrag ihrer Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
Beratungs-, Schulungs- und sonstige Leistungen und erstellt die dazu gehörigen Dokumentationen.
2 Geltung
2.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
alle zwischen der CBM GmbH und ihren Auftraggebern schriftlich abgeschlossenen Verträge.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch
wenn ihnen seitens der CBM GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der
Auftraggeber die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelten lassen will, hat er
dies der CBM GmbH vorher schriftlich anzuzeigen.
2.2 Abweichungen von den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn die CBM GmbH diesen bei Auftragsannahme schriftlich zugestimmt hat.
3 Schriftform
Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt
auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie nachträgliche Vertragsänderungen, einschließlich
der Abrede, auf die Schriftform zu verzichten.
4 Angebotsbindung
Kostenvoranschläge und Angebote der CBM GmbH sind freibleibend und
unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der CBM GmbH
zustande.
5 Leistungen
5.1 Der Umfang der durch die CBM GmbH zu erbringenden Leistungen wird
durch das Angebot ggf. inkl. von Anlagen und die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
5.2 Die Beratungsleistungen sind von der CBM GmbH erbracht worden, wenn die erforderlichen Arbeiten gemäß Auftrag, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen vom Auftraggeber umgesetzt werden.
5.3 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.
5.4 Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt die CBM GmbH die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.
5.5 Die CBM GmbH ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftragsgebers Rechnung zu tragen, sofern dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwands und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten werden nach Maßgabe dieser AGB`s vergütet.
6 Subunternehmer
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die CBM
GmbH zur Erbringung bestimmter Leistungen und Teilleistungen (z. B. Übersetzungen,
Zeichenarbeiten, Dreharbeiten, Seminare, Workshops, Beratung) Subunternehmer und freie Berater
einschalten darf.
7 Lieferzeit / Selbstbelieferungsvorbehalt
7.1 Verbindliche Lieferzeiten bedürfen
der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen beiden Vertragsparteien.
7.2 Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers voraus. Sollte der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht in Verzug kommen, verlängert sich die Lieferzeit ohne weitere Ankündigung um den Zeitraum des Verzugs des Auftraggebers.
7.3 Die Lieferzeit ändert sich auch beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, welche die CBM GmbH trotz der nach Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann. Mögliche Ursachen hierfür können z. B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe sowie Streiks und Aussperrung sein. Die CBM GmbH muss ihren Auftraggebern solche Hindernisse unverzüglich mitteilen.
7.4 Auf Verlangen des Auftraggebers hat die CBM GmbH Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen. Soll die CBM GmbH einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.
7.5 Bei Änderung oder Erweiterung des ursprünglich fixierten Leistungsumfangs ist die Lieferzeit für den gesamten Auftrag neu zu vereinbaren.
7.6 Die CBM GmbH übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Sie ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung auf eine Belieferung durch Dritte angewiesen ist und trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags den Liefergegenstand nicht erhält. Die Verantwortlichkeit bei Vorsatz und Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Die CBM GmbH wird den Auftraggebern unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren. Wenn die CBM GmbH vom Vertrag zurücktreten will, wird sie das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben und dem Auftraggebern im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
8.1 Der Auftraggeber stellt der CBM GmbH alle
ihm zur Verfügung stehenden Informationen, die in Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag stehen,
unverzüglich zur Verfügung. Insbesondere gewährleistet der Auftraggeber, dass alle
Mitwirkungshandlungen seinerseits oder seitens seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und für die
CBM GmbH kostenlos erbracht werden.
8.2 Wird eine technische Dokumentation beauftragt, obliegt es dem Auftraggebern, der CBM GmbH alle Informationen bereitzustellen, die sie für die vollständige und sachlich zutreffende Fertigstellung der beauftragten Leistung benötigt. Hierzu gehören z. B. Unternehmensorganigramme, Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen usw.
9 Annahme
9.1 Die Annahme der von der CBM GmbH gelieferten Leistungen erfolgt durch
schriftliche Erklärung des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat innerhalb von 10 Tagen nach
Übergabe die Leistungen zu prüfen und bei Nichtannahme dies schriftlich zu erklären und zu
begründen.
9.2 Das Vorhandensein etwaiger Mängel berechtigt den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Annahme, wenn die Mängel durch Nachbesserung behoben werden können. In diesem Fall hat der Auftraggeber die Mängel mit dem Hinweis auf Nachbesserung im Annahmeprotokoll aufzuführen.
9.3 Wenn der Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Leistungen der CBM GmbH weder deren Annahme erklärt noch entsprechend Absatz 9.1 die Annahme verweigert, gilt die Leistung als angenommen.
10 Gewährleistung
10.1 Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung und
Prüfung erkennbare Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit, der von der CBM
GmbH gelieferten Leistungen hat der Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt schriftlich
zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbare Abweichungen
hat der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Offenkundigkeit schriftlich zu rügen. Bei
Versäumnis dieser Rügefristen kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht
mehr in Betracht.
10.2 Beim Vorliegen einer berechtigten Mängelanzeige hat der Auftraggeber der CBM GmbH schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Dabei steht das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neuleistung in jedem Fall der CBM GmbH zu. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang damit stehenden Mangel stehen der CBM GmbH zwei Nacherfüllungsversuche innerhalb einer angemessenen Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Will der Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistungen verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Ein Rücktritt wegen eines nur unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
11 Haftung
11.1 Die CBM GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. In
diesen Fällen ergibt sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die
CBM GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung der CBM GmbH ist auch in Fällen
grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner
der in Satz 2 dieses Absatzes genannten Ausnahmefälle vorliegt. Eine Haftung für Schäden durch
den Vertragsgegenstand, die an Rechtsgütern des Vertragspartners entstehen, z. B. Schäden an
anderen Sachen, ist völlig ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vor oder die Haftung erfolgt wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit.
11.2 Wenn sich für die CBM GmbH unter Berücksichtigung der Haftungsbeschränkung im vorhergehenden Absatz eine wie auch immer geartete Haftung ergibt, so ist diese, wenn es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, begrenzt auf 10 % des betreffenden Rechnungswertes. Ansprüche wegen Verzuges sind begrenzt auf 0,5 % des Auftragswertes je Woche Lieferzeitüberschreitung, jedoch höchstens auf 10 % des betreffenden Rechnungswertes.
11.3 Die CBM GmbH ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber erhaltene Vorgaben (wie z. B. Maßangaben, Berechnungen oder betriebsspezifische Angaben) zu prüfen, es sei denn, die Verifizierung der Vorgaben wurde explizit schriftlich vereinbart. Für Fehler in den vom Auftraggeber gelieferten Vorgaben haftet die CBM GmbH in keinem Fall.
11.4 Tritt die CBM GmbH bei der Auswahl von Dienstleistern (z. B. Referenten, Beratern, Übersetzern usw.) lediglich als Vermittler auf und erteilt der Auftraggeber an diese Dienstleister in seinem Namen und auf seine Rechnung Aufträge, übernimmt die CBM GmbH hierfür keinerlei Haftung oder Gewährleistung.
11.5 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass durch die Verwendung der von ihm oder seinen Mitarbeitern an die CBM GmbH übergebenen Vorgaben Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Auftraggeber stellt die CBM GmbH in dieser Hinsicht von Ansprüchen Dritter frei und leistet im Schadensfall Ersatz des entstandenen Schadens.
12 Geheimhaltung
Die CBM GmbH sowie ihre Auftraggeber und deren Erfüllungsgehilfen
verpflichten sich, alle im Verlauf eines Projektes ausgetauschten Unterlagen und Informationen
vertraulich und mit der nötigen Sorgfalt gegenüber Dritten zu behandeln. Schaltet die CBM GmbH
zur Erbringung von Teilleistungen Subunternehmer oder freie Berater ein, verpflichten sie sich,
auch diese vertraglich zur Geheimhaltung zu verpflichten.
13 Eigentumsvorbehalt / Nutzungsrecht
13.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller
Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber bleiben die erbrachten Leistungen
bzw. verkauften Gegenstände im Eigentum der CBM GmbH.
13.2 Der Auftraggeber ist zur freien Verfügung über die übergebenen Dokumentationen, z. B. Berichte und Vertragsunterlagen innerhalb seines Unternehmens berechtigt. Im Falle externer wirtschaftlicher Verwendung (z. B. Weiterverkauf, Veröffentlichung) bedarf dies der Zustimmung der CBM GmbH.
13.3 Der Auftraggeber darf seine Rechte aus der Geschäftsbeziehung nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der CBM GmbH an Dritte abtreten.
13.4 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an bestimmten Unterlagen der CBM GmbH, auf die im zutreffenden Fall schriftlich aufmerksam gemacht wird, bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
14 Zahlungsbedingungen
14.1 Die Vergütung der Leistungen wird im Einzelvertrag
zwischen der CBM GmbH und dem Auftraggeber festgelegt.
14.2 Die Abrechnung der Aufträge erfolgt nach Beendigung der Arbeiten oder, wenn vereinbart, nach Leistungsfortschritt in Teilbeträgen. Bei Teillieferung wird der auf diese Teillieferung entfallende Rechnungsbetrag fällig, unabhängig von dem Umfang der noch ausstehenden Restlieferungen.
14.3 Sollte sich während der Bearbeitung die Notwendigkeit ergeben, in gegenseitigem Einvernehmen die Aufgabenstellung zu erweitern, ist die CBM GmbH berechtigt, den Mehraufwand entsprechend dem aktuellen Stundensatz oder zu einem hierfür zu vereinbarenden Festpreis zusätzlich in Rechnung zu stellen.
14.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt ohne Abzug dem in der Rechnung angegebenen Konto gutzuschreiben. Beanstandungen der Rechnungen sind der CBM GmbH innerhalb der Ausschlussfrist von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich begründet mitzuteilen. Bei Überschreitung des maßgeblichen Zahlungsziels ist die CBM GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
14.5 Zur Aufrechnung oder Zurückhaltung ist der Auftraggeber nur berechtigt, soweit er über unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche verfügt.
14.6 Bei Zahlungsverzug und bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Auftraggebers, auch bei der Nichteinlösung von Schecks, ist die CBM GmbH, unabhängig von sonstigen Rechtsansprüchen, berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für sämtliche Restforderungen aus dem Auftragsverhältnis zu verlangen. Die CBM GmbH ist weiter berechtigt, alle sonstigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen.
15 Stornierung
15.1 Die Beendigung eines laufenden Projektes kann von beiden Seiten
nur aus wichtigem Grund herbeigeführt werden. Wird aus einem Grund gekündigt, den die CBM GmbH
zu vertreten hat, so steht der CBM GmbH nur die Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten
Leistungen zu. In allen anderen Fällen behält sich die CBM GmbH den Anspruch auf das vertraglich
vereinbarte Honorar vor, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen.
15.2 Sollte der Auftraggeber mit seiner unter Absatz 8 erläuterten Mitwirkungspflicht in Verzug kommen, ist die CBM GmbH berechtigt, ihm zur Nachholung dieser Pflicht eine angemessene Frist zu setzen. Erfolgt die Mitwirkungshandlung nicht innerhalb dieser Frist, ist die CBM GmbH berechtigt, den Vertrag mit dem Auftraggeber zu kündigen.
16 Referenzen
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die CBM GmbH
den Namen bzw. die Firma des Auftraggebers sowie sein Logo in ihre Referenzliste aufnimmt.
17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Vielmehr tritt an die Stelle einer solchen Bestimmung
diejenige Regelung, die dem jeweils gewollten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
18 Gerichtsstand/Geltendes Recht
18.1 Erfüllungsort für die Lieferung und für die
Zahlung ist 66450 Bexbach.
18.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
18.3 Gerichtsstand ist das für Bexbach zuständige Gericht.
“Sichere, gesunde und zugleich wettbewerbsfähige Arbeitsplätze sind unsere Vision. Im Mittelpunkt unseres Handelns steht immer der Mensch.“